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Musik-Flatrate nach Gerd Leonhard – Video des Medienkulturgesprächs und Berichte

18 Jan

Die These: Musik fliesst heute überall, jederzeit und auf allen Geräten, egal ob wir einen Download oder einen sog. Stream wollen. Der Unterschied zwischen Anhören und Besitzen ist bereits fast vollkommen verschwunden – und genau das ist die Herausforderung für die gesamte Musikwirtschaft. Wir brauchen dringend neue Geschäfts- und Kulturmodelle die diesem unwiderlegbaren Trend Rechnung tragen.

Rund um obengenante These fand am 28 November 2012 in der Roten Fabrik ein Medienkulturgespräch satt. Gerd Leonhard (Autor, Musiker, Futurist und CEO TheFuturesAgency (Basel)) stellte seine Idee einer Internet Musiklizenz und Musik-Flatrate vor. Folgende Experten und Interessenvertreter gaben Stellungsnahmen ab: Tim Renner / MotorMusic Berlin, Poto Wegener / Swissperform. Hartwig Thomas – Digitale Allmend, Reto Burrell – Musikschaffender, Wolfgang Schögl – SofaSurfer, Fabian Niggemeier – SUISA, Michael Gregr – Piratenpartei, Michel Rudin -Konsumentenforum. Moderiert von Philipp Schnyder von Wartensee – Festivalleiter m4music beim Migros-Kulturprozent.

kultur.tv hat die Aufnahmen der Veranstaltung um das Musik-Flatrate veröffentlicht. Man kann sich dort die Präsentation, Stellungsnahmen und Diskussion ansehen.

Gerd Leonhard – Die Flatrate hier
Alle Beiträge hier
Alle Beiträge auf YouTube als Playlist hier

Musikmarkt hat auch über die Veranstaltung berichtet: “Musik-Flatrate: Gerd Leonhard polarisiert die Schweizer Branche”

Vorgängig hat es auch einige Beiträge in Zeitungen gegeben:

Gerd Leonhard hat auf seiner Webseite noch mehr Ressourcen zum Thema zusammengestellt.

Musik wie Wasser – Replik 3 – Muzak Flatrate

18 Jan

Replik 3 – Muzak Flatrate

Hartwig Thomas, Digitale Allmend, www.allmend.ch
Führt der Vorschlag einer Musik Flatrate zu einer fairen Entschädigung der Musikschaffenden? Die Einnahmen sollen proportional zu den Downloads verteilt werden. Da- mit wird die am häufigsten vorgedudelte Hintergrundmusik auf Werbebannern und an öffentlichen Plätzen am meisten belohnt. Die visionäre Musik Flatrate degeneriert so zur Muzak Flatrate.

Das Bild «Musik flüssig und allgegenwärtig wie Wasser» beschreibt nämlich Muzak, die repetierbare Konservenform der Musik, wie wir sie etwa von Werbebannern und Waren- häusern kennen. Eigentliche Musik ist dagegen ein in der Zeit einmaliges temporales Ereignis. Sie schafft und verstärkt Identität in der Disco, in der Oper, beim Volkstanz, im Sport, in der Kirche, in der Werbung… Wir kaufen uns die Konserven, um an das identitätsstiftende Erlebnis erinnert zu werden. Ohne dieses Erlebnis oder als reines Hintergrundgedudel sinkt sie aber schnell auf das Niveau von Muzak ab.

Echte, einmalige Musik findet heute mehr Beachtung denn je. Die Einnahmen aus Kon- zerten sind in den letzten Jahren förmlich explodiert. Wer sagt, dass Musiker ein Problem mit ihrer fairen Entschädigung haben?

Um die Muzak Flatrate in eine richtige Musik Flatrate zu verwandeln, sollten wir den Verteilungsmechanismus so abändern: Die Konsumenten haben freie Wahl, welcher Mu- sik ihre Beiträge zur Flatrate zukommen soll. Nur so kann man die übermässige Bevorzugung der unerwünscht aufgedrängten Muzak zugunsten einer fairen Entschädigung der Urheber wirklicher Musik ausgleichen.

Musik wie Wasser – Replik 2 – Musik-Flatrate – Kapitulation oder Segen?

18 Jan

Replik 2 – Musik-Flatrate – Kapitulation oder Segen?

Poto Wegener – Swissperform -www.swissperform.ch
In seinem Vorschlag «Die Musik-Flatrate – das Schweizer Modell» sieht Gerd Leonhard «klare Vorteile» der Flatrate gegenüber den herkömmlichen Verwertungsmodellen von Musik. Doch treffen die von ihm angeführten Vorzüge der Flatrate auch tatsächlich zu? Eine Einschätzung.

Vorteil 1: Keine grundsätzliche Änderung des Urheberrechts nötig.
Falsch. Eine Kulturflatrate würde Anpassungen elementarer Grundpfeiler des nationalen Urheberrechtsgesetzes erfordern. Diese Änderungen hätten zudem die Verletzung verschiedener von der Schweiz unterzeichneter internationaler Urheberrechtsabkommen zur Folge.

Vorteil 2: Umsätze der Musikindustrie und Urheber könnten potentiell verdoppelt werden. Falsch. Das Modell vergleicht Äpfel (prognostizierte Einnahmen der Musik-Flatrate) mit Birnen (Umsatzzahlen der Mitglieder des Branchenverbandes der Schweizer Tonträgerproduzenten Ifpi Schweiz). Nicht berücksichtigt werden weitere Einnahmen aus der Verwertung von Musik, so etwa von den Verwertungsgesellschaften Suisa und Swissperform für die Berechtigten einkassierte Gelder. Von einer Verdoppelung kann also keine Rede sein.

Vorteil 3: Bestehende Anbieter, wie z.B. die Suisa oder auch Spotify, könnten als Dienstleister integriert werden.
Stimmt. Eine solche Integration wäre möglich. Vorteil 4: Die Schweizer Internet-Nutzer könnten bei dem Thema Musik endgültig entkriminalisiert werden, und eine neue Struktur könnte für eine digitale Musikindustrie entstehen.

Falsch: Schweizer Internet-Nutzer sind be- reits heute nicht kriminell; Nach schweize- rischem Urheberrechtsgesetz ist der Down- load ab einem P2P-Netzwerk zur privaten Nutzung frei. Illegal ist nur der Upload. Würde auch dieser im Rahmen einer Musik- Flatrate legal, entstünde nicht «eine neue Struktur für eine digitale Musikindustrie». Ganz im Gegenteil: Mit einer solchen international einmaligen Neuerung würde die Schweiz zu einem sicheren Hafen für Anbieter von Internet-Piraterie; ein jubelnder Kim Schmitz könnte Angebote wie Megaupload sorgenfrei von der Schweiz aus steuern.

Vorteil 5: Das Schweizer Modell könnte in ganz Europa oder sogar weltweit Anwendung finden.

Falsch. Die skizzierte Legalisierung des Upload würde zu einer internationalen Isolierung der Schweiz führen.
Aufgrund der genannten Einwände lässt sich erahnen, dass mit einer Flatrate mehr Probleme geschaffen als gelöst würden. Die Einführung einer solchen Pauschalgebühr wäre die Kapitulation der Politik vor der Komplexität des Urheberrechts in der digitalen Welt. Kulturschaffende und mit ihr die Kulturwirtschaft sprechen sich deshalb gegen dieses Modell aus.

Musik wie Wasser – Replik 1 – Vergüten statt verbieten

18 Jan

Replik 1 Vergüten statt verbieten

Tim Renner Motor.de www.timrenner.de

Im Sinne von Künstlern und Konsumenten kann es nicht darum gehen die Nutzung von Musik im Internet zu verbieten, sondern zu vergüten. Es stellt sich jedoch die Frage, ob dafür wirklich der Markt aufgegeben werden muss. Mich erinnert das von Leonhard beschriebene Marktversagen (auch wenn es im engen, betriebswirtschaftlichen Sinne keins ist, wie ich als Professor anmerken möchte) der Musikwirtschaft in der Digitalisierung eher an die Einführung des Radios in den zwanziger Jahren. Erst kollabierte die Musikindustrie. Im Gegensatz zu heute sank sie auf 5 und nicht 50% ihres vorherigen Volumen, da es Musik aus dem Äther plötzlich umsonst gab. Später wusste sie sich zu wehren, indem ihre neuen Aufnahmen sehr selektiv und unter hohen Auflagen den Radiostationen zur Verfügung gestellt wurden. Der Markt erholte sich aber erst, als nach dem zweiten Weltkrieg die Staaten eingriffen und in fast allen Ländern der Welt das Senderecht einführten. Dieses Senderecht bedeutet bis heute, dass jeder Produzent einer Rundfunkstation seine Werke zur Sendung überlassen muss, sobald er sie irgend- einem Dritten zugänglich gemacht hat. Im Umkehrschluss hat der Rundfunk eine staatlich garantierte Vergütungspflicht. Würde man in der Analogie die Labels verpflichten, alles Material den ISPs zur Verbreitung zur Verfügung zu stellen, sobald sie es je- manden bemustert haben, entstünde auto- matisch ein Angebot welches besser wäre als jedes illegale. Würden umgekehrt die ISPs auf Mindestvergütungen verpflichtet, entstünde ein Wettbewerb der wie von Leonhard angedacht zu 1 Franken Streams, aber auch teuren Zusatzdiensten oder Umsonstangeboten innerhalb der jeweiligen Tarifstruktur führen würde. Die zum Contentangebot verpflichteten ISPs würden versuchen, sich durch unterschiedliche Angebote zu differenzieren – das nennt man Marktwirtschaft und diese hat sich eigent- lich auch für Musik bewährt und sollte bewahrt werden.

Musik wie Wasser – These – Eine neue digitale Musiklizenz und die Musik-Flatrate – Made in Switzerland?

18 Jan

These – Eine neue digitale Musiklizenz und die Musik-Flatrate – Made in Switzerland?

Gerd Leonhard The Futures Agency www.mediafuturist.com

Musik wie Wasser… sagte David Bowie 2001 in der New York Times voraus. Seither fliesst digitale Musik «wie Wasser» – überall, jederzeit, als Download, per Stream. Die Grenzen zwischen Anhören und Besitzen verwischen und genau diese Realität fordert die gesamte Musikbranche heraus. Internet-zentrierte Einkommens- und Lizenzmodelle müssen dem Rechnung tragen, denn die Online Piraterie ist kein technisches oder sozio-kulturelles Problem sondern die Konsequenz eines fortwährend hartnäckigen Versagens der Musikwirtschaft: «Piracy is unmet demand».

Marktversagen

Schweizer Statistiken belegen die Weigerung der Musikindustrie, sich neu zu erfinden: «Der Schweizer Musikmarkt verbuchte 2011 weitere dramatische Umsatzrückgänge von 16%. Umsätze aus CD-Verkäufen sanken um weitere Fr 23,2 Mio auf Fr 124,1 Mio. Die 18%ige Steigerung im digitalen Markt konnte dies nicht kompensieren.» (Bill- board.biz 6.4. 2012).

Der Vertrieb eines musikalischen Werkes ist bald nicht mehr die kommerziell treibende Kraft, denn die Musikindustrie bewegt sich unaufhaltsam vom Kopien-Verkaufen zum Zugang-Anbieten (Bundling) und Mehrwert-Upselling. Je früher dieser Wandel legalisiert und marktgerecht stattfindet, desto schneller entwickelt sich ein neuer Markt.

Überwachungsstaat zum Schutz alter Modelle?

Fehlgeschlagene Initiativen der Tonträger- lobbys wie Sopa, Hadopi, 3-Strikes, haben immer die totale Überwachung der persönlichen Internetnutzung zum Zweck der Verhinderung von Copyrightverletzungen zum Ziel. Dies ist nicht im Sinne der Schweizer BürgerInnen.

Die letzten drei Jahre haben KünstlerInnen und Musikfirmen neue Einnahmequellen er- öffnet. HD-Angebote für Klassik und Jazz, Live-Streaming, Webcasts und Video-On-Demand von Konzerten, Branded Content, Fanclubs und Mobile Apps generieren neue Einnahmen für Künstler und Urheber – sofern sie auf einer legalen digitalen Grundversorgung basieren.

Ziel und Zweck einer digitalen Musiklizenz und Flatrate

Urheber, Künstler und Produzenten werden fair und transparent vergütet, und die Schweizer Konsumenten mit einem legalen, fairen und attraktivem Musikangebot versorgt. Internet-Musiknutzer werden entkriminalisiert und legal eingebunden, was Anreiz für zusätzliche, kommerzielle Angebote schafft. Es entsteht eine digital-orientierte, konsumerfreundliche Musikindustrie.

Das Modell im Überblick: Für 1 Franken pro Woche/Schweizer Nutzer bietet die hiesige Musikindustrie Dritten wie Telekoms, Mobilfunk-Anbieter, ISPs, Radiosender, Inter- netportale, einen fixen Musiktarif an, womit sie das unlimitierte Nutzen (Streams, Down- loads) aller verfügbaren inter-/nationalen Werke regelt (ausser Live-Konzerte, Web- casts, Vorveröffentlichungen, HD-Versionen, Premiumangebote).

Bei grob geschätzten 3 Mio Schweizer Nut- zern würden Fr 3 Mio p/Wo bzw. Fr 156 Mio p/Jahr eingenommen, wobei dieser Wochen- Franken auch durch die in Produkte von kommerziellen Anbietern integrierte Musik-Flatrate finanziert werden kann.

Beispiele lassen sich einige denken, z.B. 1) kann ein Mobilfunkanbieter ein Inklusiv- Musikangebot als komplette oder anteilige Gratislösung für den Konsumenten vermarkten. Oder 2) Werbung und Data-Mi- ning («bezahlt durch Aufmerksamkeit») finanzieren das Angebot; in den USA wird bereits über 70% der mobilen digitalen Musikeinnahmen über Werbung generiert (si- ehe Pandora, Rdio).

Schliesslich gibt es noch 3) die Möglichkeit von Beiträgen der Endbenutzer durch Abonnements. Der Pool dieser Lizenzzah- lungen würde nach einer Prorata-Methode von einer Verwertungsgesellschaft wie z.B. Suisa oder Swissperform verteilt – monatlich und in Echtzeit. Jedes genutzte Werk erhält einen proportionalen Prozentsatz am Pool, den es durch Streams und Downloads jeden Monat erworben hat.

Die Vorteile einer Musik-Flatrate

  1. Das Urheberrecht bleibt unverändert, da es sich um eine neue Lizenz handelt (siehe Radiolizenz)
  2. Die Umsätze der Musikindustrie und der Urheber könnten sich verdoppeln
  3. Bestehende Anbieter (z.B. Suisa oder auch Spotify) könnten integriert werden
  4. Die Schweizer Internet-Musiknutzer werden entkriminalisiert
  5. Für die digitale Musikindustrie entsteht eine neue Struktur
  6. Das Schweizer Modell könnte in ganz Europa oder sogar weltweit Anwendung finden

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21 Oct

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